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02.02.2010 |
Ein Jahr Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - positive Bilanz
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ziehen Bauunternehmen sowie Planungs- und Architekturbüros eine insgesamt positive Bilanz: Etwa zwei Drittel der Neubauten wurden von ihnen im vergangenen Jahr mit einer Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien, also Solarthermie Anlage Holz- oder Pelletheizung oder Wärmepumpe, ausgestattet. Das geht aus einer aktuellen Umfrage von tns emnid hervor.
Im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien wurden 500 Bauunternehmen, gewerbliche Bauträger sowie Architektur- und Planungsbüros zu ihren Erfahrungen im ersten Geltungsjahr des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE-Wärmegesetz) befragt. Seit Anfang 2009 sind demnach Bauherren verpflichtet, einen Mindestanteil des Wärmebedarfs aus Sonnenenergie (min. 15 Prozent) bzw. aus Biomasse (min. 50 Prozent) bzw. Erd- oder Umweltwärme (min. 50 Prozent) zu decken. Alternativ erkennt das Gesetz auch zusätzliche Dämmmaßnahmen oder die Wärmeversorgung aus Fernwärmenetzen, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung an.
„Der erste Jahrestag des Wärmegesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung der europäischen Klimaziele“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien. „Das Gesetz wird von den Häuslebauern gut angenommen – immerhin wurden im vergangenen Jahr bei zwei von drei Neubauten Solaranlagen, Holz- oder Pelletheizungen und Wärmepumpen eingesetzt. In etwa 32 Prozent der Fälle wurde der gesetzliche Mindestanteil sogar übertroffen“, fasst Mayer die Ergebnisse der Umfrage zusammen.
Je nach Standort und technischen Gegebenheiten im Neubau sind unterschiedliche Heizungslösungen mit ihren spezifischen Vorteilen geeignet. Solarthermieanlagen machten 2009 mit 39 Prozent den größten Anteil der verwendeten Heizungstechnologien aus. Dahinter folgen Erdwärme-Heizungen (27 Prozent), Umweltwärme (14 Prozent), Holz- oder Pelletheizungen (14 Prozent), Biogas- (5 Prozent) und Pflanzenölheizungen (0,9 Prozent).
Als Ursachen für eine Entscheidung für Ersatzmaßnahmen geben 41 Prozent der Befragten Kostengründe an, 21 Prozent verweisen auf die Beschaffenheit oder den Standort des Gebäudes. „Die Anschaffung einer Heizungsanlage ist eine langfristige Investition. Nur weil Heizöl oder Erdgas heute vergleichsweise günstig sind, heißt das nicht, dass das auch in den nächsten 20 Jahren so bleibt“, stellt Jörg Mayer fest.
„Die teilweise höheren Investitionskosten für eine Heizung auf Basis regenerativer Energien machen sich durch dauerhaft niedrigere Brennstoffkosten bezahlt – und das gilt auch für die Heizungsmodernisierung“, kommentiert Mayer mit Blick auf den großen Bestand an Altbauten: Wurden 2009 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes deutschlandweit 108.791 neue Wohn- und Nichtwohngebäude errichtet, umfasst der Bestand etwa 18 Millionen Wohngebäude. Diese sind nicht vom EE-Wärmegesetz betroffen. „Hier gibt es noch ein großes Modernisierungspotenzial“, stellt Mayer fest.
Einen interaktiven Heizungsplaner für den Neubau bietet das Portal www.waermewechsel.de.
Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien
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