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28.01.2009 |
400 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich
Das Bundesumweltministerium (BMU) stellt im laufenden Jahr 400 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zur Verfügung. Mit dem so genannten Marktanreizprogramm wird zum Beispiel der Einsatz von Solarthermie Anlagen oder Pelletheizungen gefördert. Die Produktion von Wärme gilt als der „schlafende Riese“ bei den erneuerbaren Energien. Seit dem 1. Januar gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, mit dessen Hilfe der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 7 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent ausgebaut werden soll.
„Wir stellen dafür mehr Geld zur Verfügung als je zu vor. Damit helfen wir Hausbesitzern, sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu machen, schützen das Klima und unterstützen gerade auch das lokale Handwerk“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Gabriel zog zugleich eine positive Bilanz des Martktanreizprogramms für das vergangene Jahr: „Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Millionen Euro insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Damit haben wir für ein Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro gesorgt. Im laufenden Jahr wird diese auch konjunkturpolitisch bedeutsame Summe weiter steigen.“
Das hohe Förderniveau im vergangenen Jahr sei möglich gewesen, weil 70 Millionen Euro aus der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums in das Marktanreizprogramm geflossen sind, so das BMU. Erfreulich sei auch die hohe Nachfrage bei Investitionen in große Biomasseanlagen und Nahwärmenetze: Bei der KfW seien seit Programmstart im September 2008 über 900 Kreditanträge mit einem Darlehensvolumen von mehr als 170 Millionen Euro gestellt worden.
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort, um weitere Kontinuität in den Markt zu bringen, so das BMU weiter. Die Mittel für den Einsatz erneuerbarer Wärme in Altbauten werden nach Aussage des BMU massiv aufgestockt. Lediglich für künftige Neubauten werde die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau gesenkt.
Neubauten müssen nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1.1.2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb werden für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze um 25 Prozent reduziert. Die Bonusförderung kann auch im Neubau in voller Höhe erfolgen. Die KfW-Förderung für großen Biomasseanlagen, Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, Biogasrohleitungen, Biogasaufbereitungsanlagen und Wärmespeicher ändert sich gegenüber 2008 nicht.
Anträge für das Marktanreizprogramm können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Bei großen Anlagen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ sind die Anträge über die Hausbanken zu stellen.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
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