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09.07.2012

SFV: EEG-Novelle ist verfassungswidrig

Auf Initiative des Solarenergie Fördervereins Deutschland (SFV) hat sich Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, an den Bundespräsidenten gewendet und angeregt, die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Ende Juni 2012 nicht zu unterzeichnen. Die Verschlechterung der Photovoltaik Förderung werde den Grundrechtsgarantien für einen wirksamen Schutz von Leben und Gesundheit vor dem Klimawandel (Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz) nicht gerecht.

Durch das EEG sei es in Deutschland zu einem von Fachleuten bis dahin für unmöglich gehaltenen Wachstum an Solaranlagen gekommen. Der tatsächliche Zuwachs an Solaranlagen sei in den Jahren 2010 und 2011 fast zehnmal größer gewesen als vorab erhofft. Durch das zusätzliche Angebot von Solarstrom sei sogar der Börsenpreis für Strom gesunken. 

Jetzt müsse die sich bietende Chance ergriffen werden, die wachsenden Solarstrommengen in die Energieversorgung zu integrieren. Es gelte, die für Dauerbetrieb ausgelegten Grundlastkraftwerke zügig aus dem Energieversorgungssystem auszugliedern, damit sie nicht länger die Stromnetze für Solarstrom verstopfen, und es gelte, die Speicherung von überschüssigem Solarstrom für die Abend- und Nachtstunden in Angriff zu nehmen.

Stattdessen würde aber durch die Neufassung des EEG der Ausbau der Solarenergie unnötig verzögert. Die Verzögerung des solaren Ausbaus wäre verfassungsrechtlich allenfalls vertretbar, wenn sie die zwingende Voraussetzung dafür wäre, an anderer Stelle eine umso schnellere Bekämpfung des Klimawandels zu ermöglichen. Doch das werde vom Gesetzgeber an keiner Stelle behauptet und sei auch nicht erkennbar.

Das weitgehende Scheitern der transnationalen Klimaschutzbemühungen lege eine nationale Vorreiterrolle im Klimaschutz für Deutschland nahe. Die in Gang gesetzte Massenproduktion von Solaranlagen führe zu deren laufender Verbilligung und mache sie damit endlich global zu einer wirtschaftlich lohnenden Alternative. Doch eine solche Vorreiterrolle verbaue sich der deutsche Gesetzgeber durch die vorgesehene EEG Änderung.

Den vollständigen Text des Briefes an den Bundespräsidenten finden Sie hier.

In einer Stellungnahme fasst der unabhängige SFV die Zusammenhänge und Hintergründe nochmals zusammen:

„Betrachtet man die am 28. Juni im Bundestag endgültig verabschiedete, überarbeitete EEG Novelle vor dem Hintergrund der klimapolitischen Notwendigkeiten, so kann man nur von einem gesetzgeberischen Versagen sprechen. In den Jahren 2010 und 2011 wurden jährlich jeweils mehr als 7 Gigawatt Solaranlagen an Gebäuden und auf Freiflächen neu installiert. Das ist etwa 10 mal mehr, als die Regierung noch im Jahr 2005 geplant hatte. Anstatt nun Sorge dafür zu tragen, dass die unerwartet zur Verfügung stehenden wachsenden Solarstrommengen weiter wachsen können und zum Schutz des Klimas in die Energieversorgung integriert werden, bremst die Bundesregierung das solare Wachstum.

Energietechnisch notwendig wäre stattdessen eine Ausgliederung der nur langsam regelbaren Grundlastkraftwerke aus dem Kraftwerkspark sowie energischer Ausbau von Stromspeichern, um die bei ungeschmälerter Einspeisevergütung bald zu erwartenden Solarstromüberschüsse auch für die nächtliche Versorgung nutzen zu können.

Der Ausbau der Fernleitungsnetze stellt dagegen für die Integration wachsender Mengen von Solarenergie in die Energieversorgung keine Lösung dar, denn Solarstrom kann auch durch Verschiebungen quer durch ganz Europa nicht für die Nacht verfügbar gemacht werden.

Unser Vorwurf lautet, die Bundesregierung hat nicht nur keinen Plan zum Schutz der Bevölkerung vor dem Klimawandel Sie zerstört sogar hoffnungsvolle technisch-wirtschaftliche Ansätze, die dem Klimawandel entgegenwirken könnten. Damit setzt sie sich dem schwerwiegenden Vorwurf aus, den gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit ihrer Bürger (Art. 2 Abs. 2 GG) zu missachten.

Die Verzögerung des solaren Ausbaus wäre verfassungsrechtlich allenfalls noch dann vertretbar, wenn sie die zwingende Voraussetzung dafür wäre, auf andere Weise mit einem besseren Verfahren eine umso schnellere Bekämpfung des Klimawandels zu ermöglichen. Doch das wird vom Gesetzgeber an keiner Stelle behauptet und ist auch nicht erkennbar. Selbst wenn man den Plänen eines europaweiten Supergrids eine gewisse Realisierungschance zuerkennen würde (der SFV tut das nicht), selbst dann ist es nicht erforderlich, den solaren Ausbau auf heimischen Dächern, Fassaden und Freiflächen zur reduzieren.

Das Vorgehen der Regierung gegen die Solarenergie dient somit nicht dem Klimaschutz, sondern sabotiert ihn.

Ein weiterer gravierender Nachteil der gesetzlichen Regelung muss hier ebenfalls erwähnt werden: Der immer straffer zugezogene atmende Deckel versucht nicht etwa nur die jährliche Ausbaumenge konstant zu halten, sondern sie sogar von 7,5 Gigawatt im Jahr 2011 auf weit unter die Hälfte abzusenken, was einen Eingriff in den Bestand der Installationsbetriebe bedeutet. Eine Halbierung der jährlichen Zubaumenge führt dazu, dass etwa die Hälfte der Installationsbetriebe nicht mehr benötigt und damit in die Pleite getrieben wird. Diese Folge ist im Vermittlungsausschuss ausführlich diskutiert worden, hat aber dennoch nicht zu einer Beendigung der weiteren Vergütungsabsenkungen geführt.

Die Tatsache, dass bei der Abstimmung im Bundestag die Opposition mit Ausnahme der Linken der überarbeiteten Novelle zugestimmt hat (die Linken haben sich der Stimme enthalten) lässt die Frage aufkommen, ob die Grünen und die SPD kein eigenes Klimaschutzkonzept haben, welche Rolle sie dabei der Solarenergie zusprechen und wie sie dem deutschen Solarhandwerk in seiner verzweifelten Situation helfen wollen.

Eingehend behandeln wir in dem seit gestern völlig neu überarbeiteten Beitrag Kombination von Photovoltaik Anlagen mit integrierten Stromspeichern, Windanlagen und Langzeitspeichern für die Energiewende die technischen Notwendigkeiten für die erfolgreiche Weiterführung der Energiewende.“

Quelle: Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV)


  

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