Im solarportal24-Linkverzeichnis finden Sie schnell, einfach und kostenlos kompetente Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen rund ums Thema Solarenergie, Erneuerbare Energien und mehr.
Architekten (22)
Berater (61)
Energieagenturen (9)
Finanzierung (17)
Forschung & Entwicklung (3)
Fort- und Weiterbildung (3)
Großhändler (54)
Handwerker (207)
Händler (69)
Komplettlösungen (22)
Medien (7)
Montagegestelle (7)
Planer (42)
private Solarseiten (15)
Solarhersteller (64)
Solarversicherungen (15)
Verbände/Vereine (13)
Versandhandel (15)
Ökologisch Bauen (12)
Mitmachen
Login / Eintrag ändern


Zurück zu den Nachrichten... Diesen Artikel ausdrucken
20.10.2010

Photovoltaik: Förderung für Ackerflächen endet früher als geplant

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Ende der Förderung von Photovoltaik Anlagen auf Ackerflächen bereits für dieses Jahr gebilligt (Az: 1 BvQ 28/10). Die von der Änderung betroffenen Landwirte und Unternehmer konnten auf das Fortbestehen der Förderung bis Ende 2014, wie es eigentlich geplant war, nicht vertrauen. Bereits seit 1. Oktober 2010 sinkt die Vergütung für Strom aus Photovoltaik Anlagen laut Gesetz um weitere drei Prozent.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Photovoltaik Anlagen abzunehmen und 20 Jahre lang mit festen, vergleichsweise hohen Sätzen zu vergüten. Für Photovoltaik Anlagen auf Ackerflächen sollte dies ursprünglich gelten, wenn die Anlage bis Ende 2014 auf einer Fläche in Betrieb geht, die im Bebauungsplan hierfür ausgewiesen ist. Nach der am 11. August beschlossenen Gesetzesänderung muss der Bebauungsplan schon vor dem 25. März 2010 beschlossen worden sein und die Anlage bis spätestens Ende dieses Jahres ihren Betrieb aufnehmen.

Ein Solarunternehmer wollte diese Änderung kippen. Zur Begründung verwies er auf 24 Projekte, die er bereits begonnen habe, die er nun aber nicht mehr fristgerecht abschließen könne. Dies verstoße gegen sein Grundrecht der Berufsfreiheit.

Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, konnte der Unternehmer aber nicht in den Fortbestand der Förderregelung vertrauen. Ohnehin habe auch nach der alten Regelung eine rechtlich gesicherte Grundlage für Investitionen erst nach Beschluss des Bebauungsplans bestanden. Die Neuregelung treffe daher „potenzielle Investoren in einer unter Vertrauensschutzgesichtspunkten ohnehin ungesicherten Situation“. Sie diene zudem dem legitimen gesetzgeberischen Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu begrenzen.

Mit der Gesetzesänderung vom August wurde auch beschlossen, dass die Sätze für Solarstrom sinken. Rückwirkend zum 1. Juli war diese Vergütung bereits um 13 Prozent gefallen, ab 1. Oktober folgen weitere drei Prozent. Auch in den kommenden beiden Jahren stehen weitere Kürzungen an. Die Koalition aus Union und FDP hatte nach langer Diskussion beschlossen, dass Betreiber neuer Solaranlagen weniger Geld erhalten sollen, nachdem bereits zu Jahresbeginn planmäßig Einschnitte in Kraft getreten waren. 

Quelle: AFP, verivox



  

Vorheriger Artikel:
Mit Erneuerbaren Energien eine Brücke zwischen Afrika und Europa bauen
Nächster Artikel:
BEE: Reine Kostenbetrachtung ist keine seriöse Bewertung der Erneuerbaren Energien

Newsarchiv

Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014 September 2014 August 2014 Juli 2014 Juni 2014 Mai 2014
 



  solarportal24.de Impressum | Neue Einträge | Top Links | Top Partner | 19.04.2024 06:36
                                                                 News_V2