Artikel vom 20.10.2010, Druckdatum 25.04.2024

Photovoltaik: Förderung für Ackerflächen endet früher als geplant

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Ende der Förderung von Photovoltaik Anlagen auf Ackerflächen bereits für dieses Jahr gebilligt (Az: 1 BvQ 28/10). Die von der Änderung betroffenen Landwirte und Unternehmer konnten auf das Fortbestehen der Förderung bis Ende 2014, wie es eigentlich geplant war, nicht vertrauen. Bereits seit 1. Oktober 2010 sinkt die Vergütung für Strom aus Photovoltaik Anlagen laut Gesetz um weitere drei Prozent.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Photovoltaik Anlagen abzunehmen und 20 Jahre lang mit festen, vergleichsweise hohen Sätzen zu vergüten. Für Photovoltaik Anlagen auf Ackerflächen sollte dies ursprünglich gelten, wenn die Anlage bis Ende 2014 auf einer Fläche in Betrieb geht, die im Bebauungsplan hierfür ausgewiesen ist. Nach der am 11. August beschlossenen Gesetzesänderung muss der Bebauungsplan schon vor dem 25. März 2010 beschlossen worden sein und die Anlage bis spätestens Ende dieses Jahres ihren Betrieb aufnehmen.

Ein Solarunternehmer wollte diese Änderung kippen. Zur Begründung verwies er auf 24 Projekte, die er bereits begonnen habe, die er nun aber nicht mehr fristgerecht abschließen könne. Dies verstoße gegen sein Grundrecht der Berufsfreiheit.

Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, konnte der Unternehmer aber nicht in den Fortbestand der Förderregelung vertrauen. Ohnehin habe auch nach der alten Regelung eine rechtlich gesicherte Grundlage für Investitionen erst nach Beschluss des Bebauungsplans bestanden. Die Neuregelung treffe daher „potenzielle Investoren in einer unter Vertrauensschutzgesichtspunkten ohnehin ungesicherten Situation“. Sie diene zudem dem legitimen gesetzgeberischen Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu begrenzen.

Mit der Gesetzesänderung vom August wurde auch beschlossen, dass die Sätze für Solarstrom sinken. Rückwirkend zum 1. Juli war diese Vergütung bereits um 13 Prozent gefallen, ab 1. Oktober folgen weitere drei Prozent. Auch in den kommenden beiden Jahren stehen weitere Kürzungen an. Die Koalition aus Union und FDP hatte nach langer Diskussion beschlossen, dass Betreiber neuer Solaranlagen weniger Geld erhalten sollen, nachdem bereits zu Jahresbeginn planmäßig Einschnitte in Kraft getreten waren. 

Quelle: AFP, verivox


                                                                 News_V2