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15.04.2013

Förderprogramm Klimaschutz-Plus neu gestartet

Die baden-württembergische Landesregierung hat ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz deutlich aufgestockt: Für investive Energiesparmaßnahmen wie die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden oder den Einsatz Erneuerbarer Energien in Nichtwohngebäuden sind statt bisher 30 Prozent nunmehr Zuschüsse bis zu 35 Prozent möglich. Die Förderung von Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten sei von 12.000 Euro auf nunmehr 20.000 Euro pro Kreis und die Förderung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude um 50 Euro auf jetzt 400 Euro pro Tag erhöht worden.

„Kommunen, die beim Klimaschutz einen systematischen Ansatz verfolgen, belohnen wir künftig mit einem höheren Förderbonus“, betonte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Neustarts des Förderprogramms Klimaschutz-Plus. Hiervon könnten Städte, Gemeinden und Landkreise, die beispielsweise am European Energy Award teilnähmen, einen Klimaschutz-Manager beschäftigten oder eine regionale Energieagentur unterstützten, profitieren.

„Insgesamt stehen dieses Jahr rund 9 Millionen Euro an Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung“, betonte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Neben Kommunen, kirchlichen Einrichtungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen könnten zum ersten Mal seit dem Jahr 2010 auch wieder Vereine Zuschüsse für die Sanierung ihrer Gebäude beantragen.

Das Programm Klimaschutz-Plus bemisst die finanzielle Förderung für investive energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden an der Höhe des eingesparten Kohlendioxid-Ausstoßes. Für jede über die Lebensdauer einer Maßnahme vermiedene Tonne CO2 wird ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro. Kommunen können 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Krankenhäuser 15 Prozent, Vereine 40 Prozent.

Ergänzende Informationen:
Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise, das Allgemeine Programm für Unternehmen, Kirchen und Krankenhäuser sowie das Programm für Vereine. Alle Programmlinien enthalten ein CO2-Minderungsprogramm für investive Maßnahmen, ein Beratungsprogramm und ein Programm für innovative, modellhafte Projekte.

Neuerungen für Kommunen, Schulen und Krankenhäuser:
Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten bei energetischen Maßnahmen an ihren Nichtwohngebäuden ab sofort einen höheren Förderbonus, wenn sie Klimaschutzaktivitäten vorweisen können. Dazu zählen die Teilnahme am europäischen Klimaschutzlabel, dem European Energy Award, das Vorliegen eines nicht mehr als fünf Jahre alten vom Bund geförderten Klimaschutzkonzepts oder die Beschäftigung einer/s Klimaschutz-Managers/in und eine finanzielle Unterstützung der regionalen Energieagentur. Im besten Fall kann nunmehr ein Fördersatz von 35 Prozent erreicht werden, bislang waren nur 30 Prozent möglich. Weitere Boni können erreicht werden, etwa für höhere Standards bei der Dämmung als gesetzlich vorgeschrieben. 

Gefördert wird künftig auch die Erstellung einer kommunalen Energie- und CO2-Bilanz. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 400 Euro pro Tag für zwei bis sechs Arbeitstage. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die noch über kein eigenes Klimaschutzkonzept verfügen und es auch noch nicht beantragt haben.

Neuerungen für Vereine:
Erstmals seit 2010 wurde das Programm für Vereine neu aufgelegt. Dafür stehen Fördergelder im Umfang von 400.000 Tausend Euro bereit. Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Sanierungsinvestitionen. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz und eigenen Gebäuden im Land und einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro, sofern sie keine Dachverbände und nicht bundesweit tätig sind.

Zum Verfahren:
Antragsfrist für die Förderung investiver Maßnahmen und der Stand by-Unterrichtseinheiten ist der 31. Juli 2013. Zuschüsse im Beratungsprogramm können bis zum 30. November 2013 beantragt werden. Anträge nimmt die L-Bank entgegen.

Die Antragsformulare und aktuellen Förderbedingungen stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de zum Download bereit.

Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung Erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. Mehr unter www.kea-bw.de

Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

  

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