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31.10.2012

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt deutlich

Der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik Anlagen bemisst, wurde laut Bundesnetzagentur im Bemessungszeitraum um rund 3,9 GW und damit mehr als das Doppelte überschritten. Daher werden die Vergütungssätze für Photovoltaik Anlagen im Zeitraum vom 1. November 2012 bis zum 31. Januar 2013 sinken. Die Einspeisevergütung wird jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent reduziert.

„Der Zubau von Photovoltaik Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September betrug dieser fast 1 GW. Für den zu betrachtenden Zeitraum wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik Anlagen bemisst, um rund 3,9 GW und damit mehr als das Doppelte überschritten“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung. 

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten Photovoltaik Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. „Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Januar 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen“, erläuterte Homann. 

Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten Photovoltaik Anlagen für September 2012 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. 

Quelle: Bundesnetzagentur

  

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