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08.03.2012

solarhybrid AG: Massive Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG-Novelle

Der Vorstand der solarhybrid AG hatte gestern in einer Adhoc-Mitteilung bekannt gegeben, welche konkreten Auswirkungen die geplanten massiven Kürzungen bei der Photovoltaik Vergütung für das Unternehmen hätten. Unter anderem wurden massive Auswirkungen auf die Finanzlage der solarhybrid AG genannt. Basierend auf dieser Ad-hoc-Mitteilung der Solarhybrid AG vom 7. März 2012 hat das Ratingkomitee der Creditreform Rating Agentur das Rating der Solarhybrid AG (Konzern) heute ausgesetzt (not rated, n.r.).

Die Creditreform führt dazu nach Darstellung der solarhybrid AG aus: „Erst mit den gesicherten Erkenntnissen aus der (erwarteten) EEG Novelle und den daraus resultierenden rechtlichen, ökonomischen und insbesondere finanziellen Auswirkungen auf die gesamten Projekte der Solarhybrid im In- und Ausland sowie den Erkenntnissen, inwieweit die Solarhybrid künftig tatsächlich an der US-Pipeline partizipieren kann, kann das Rating wieder aufgenommen werden.“ 

In der gestrigen Adhoc-Mitteilung führte die solarhybrid AG die Auswirkungen der aktuellen Ankündigungen im Bereich Photovoltaik aus: 

„Am 22. Februar 2012 veröffentlichten der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rössler und Herr Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen eine Kabinettsvorlage für eine Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle für das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG). 

Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Vorschläge erklärten sämtliche Brancheninstitutionen vollkommene Ablehnung der angestrebten EEG Novelle. In kurzer Abfolge schlossen sich bekannte Politiker aller Parteien, aber insbesondere der Regierungskoalition, Vertreter der Industrieverbände und Gewerkschaften und Vertreter der Führungen von Branchenunternehmen dieser Ablehnung an. 

In der Zwischenzeit liegt ein weiterer Entwurf für eine Formulierungshilfe vor, der vom ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht und am 9. März im Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Hinsichtlich der Übergangsregelungen zur Sicherung des Vertrauensschutzes ist konkretisiert worden, dass Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp den ursprünglichen EEG Tarif erhalten, wenn der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan vor dem 1. März gefasst war und die Anlage vor dem 1. Juli 2012 EEG konform fertiggestellt wird. 

Aus Sicht des solarhybrid-Vorstandes hätten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die folgenden gravierenden Auswirkungen auf die Ertragslage der solarhybrid AG: 

• Keine Möglichkeit der Realisierung des Großprojektes Neuhardenberg mit einer geplanten Leistung von 150 MWp, da die Leistung über 10 MWp beträgt. Zwar datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans auf den 16. Dezember 2011, jedoch ist die Dauer eines Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren von mindestens 7 Monaten anzusetzen, so dass der Baustart für Mitte 2012 und eine Fertigstellung für Ende 2012 geplant war. Somit würde die EEG Vergütungsfähigkeit entfallen. Dies wäre gleichbedeutend mit einem Verlust der bisher in dieses Projekt getätigten Investitionen in Höhe von zirka 7,5 Millionen Euro.
 

• Beschränkte Möglichkeit der Realisierung des Projektes Allstedt II mit einer Leistung von unter 10 MWp.
 

• Keine EEG konforme Realisierungsmöglichkeit mehr für die Projekte Belling, Allstedt III und Fürstenwalde II, Verlust der in diese Projekte getätigten Investitionen von zirka 4 Millionen Euro.
 

• Insgesamt ist das gesamte Geschäftsmodell der solarhybrid in Deutschland in Frage gestellt, da solarhybrid aktuell ausnahmslos auf die Projektentwicklung und –realisierung von Solarstrom-Kraftwerken mit einer Leistung von mindestens 10 MWp ausgerichtet ist. 

Die vorgängig aufgeführten Auswirkungen haben weitere Auswirkungen auf die Finanzlage der solarhybrid AG wie z.B. Wegfall der Möglichkeit von Finanzierung durch Kapitalmarktmaßnahmen (Aktienkapitalerhöhungen und Ausgabe von Anleihen) oder der Möglichkeit von Finanzierungen durch Bankkredite, Reduzierung oder Verlust des Credit Ratings etc.

Diese Auswirkungen haben sich wegen der völlig unvorhersehbar drastischen und kurzfristig umzusetzenden Gesetzgebungsvorschläge der beiden Minister bereits heute, vor der letztendlichen, nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses über die EEG Novelle, für die solarhybrid AG materialisiert.

Insbesondere erachtet der Vorstand die Umsetzung einer für die Unternehmung bedeutenden und bei Bekanntgabe des Ministerentwurfes weit fortgeschrittenen Finanzierungsmaßnahme nunmehr als gefährdet. Die solarhybrid AG plante bis zum gestrigen Tage die Ausgabe einer Unternehmensanleihe zur Finanzierung der im Februar 2012 vereinbarten Übernahme der US-amerikanischen Aktivitäten der Solar Millennium AG und des Projektes Vega in Italien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren. Der Vorstand prüft derzeit alternative Finanzierungen für diese Projekte und befindet sich diesbezüglich in konkreten Verhandlungen.

Des Weiteren erwartet der Vorstand fortlaufende Debatten über die Umsetzung der EEG Novelle und wegen der nunmehr durch das Bundeskabinett verabschiedeten Formulierungshilfe weitere Unsicherheit in Bezug auf Investitionen in Erneuerbare Energien.

Der Vorstand wird nunmehr die endgültige Verabschiedung der EEG Novelle abwarten und die Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und die Finanz- und Ertragslage der solarhybrid AG prüfen.

Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen erscheint die Veröffentlichung des geprüften Konzerngeschäftsberichtes 2011 im März 2012 nicht mehr möglich.“ 

Quelle: solarhybrid AG

  

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