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06.05.2008

Verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Beratungsprogramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Die Konditionen dieses Programms werden jetzt erheblich verbessert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinspar-Beratung unterstützt. Zudem können jetzt auch separate Thermografie-Gutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden.

Mit intelligenter Einsparung von Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung bietet dabei in zahlreichen Fällen die entscheidende Grundlage, damit das Geld, das in die energetische Sanierung oder Modernisierung von Wohngebäuden investiert wird, zu möglichst umfangreichen Einspareffekten führt. 

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: „Bei der energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb baut mein Ministerium die Förderung solcher Energieberatungen aus.“ 

Eigentümer/innen (und Mieter/innen mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.

Die Gutachten werden von einem/einer qualifizierten und Anbieter unabhängigen Ingenieur/in oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. 

Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Nähere Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar. 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  

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