Artikel vom 17.07.2013, Druckdatum 26.04.2024

EU entscheidet über deutsche Förderung energieintensiver Unternehmen

Die Europäische Kommission hat zwei getrennte Beschlüsse über deutsche Regelungen zur Unterstützung energieintensiver Wirtschaftszweige angenommen. Die Regelung, durch die energieintensiven Unternehmen ab Januar 2013 ein Ausgleich für ihre in den Strompreisen enthaltenen CO2-Kosten gewährt wird, steht demnach mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Im Gegensatz dazu wurde die Regelung zur Förderung der Nichteisen-Metallerzeuger im Jahr 2009 als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, weil sie erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Erzeuger in anderen Mitgliedstaaten zur Folge hätte.

Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia, zuständig für Wettbewerb, erklärte dazu: „Seit Anfang 2013 verfügt die EU über gemeinsame Rahmenbestimmungen für die Entlastung energieintensiver Branchen von den in ihrem Strompreis enthaltenen CO2-Kosten. Dies kann für Unternehmen aus diesen Branchen eine Hilfe sein, um im Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu bestehen, und eine Verlagerung von CO2 Emissionen verhindern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt zu beeinträchtigen. Einseitige Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten, die den Wettbewerb verzerren, gehören daher der Vergangenheit an.“ 

Quelle: Europäische Kommission
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