Artikel vom 18.04.2013, Druckdatum 16.04.2024

SolarWorld macht Verlustanzeige

Gestern Abend gab der Vorstand der SolarWorld AG (Bonn) bekannt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 werde nach aktueller Einschätzung zirka -20 Millionen Euro bis -50 Millionen Euro betragen. Im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 werde nach aktueller Einschätzung ein Verlust nach Steuern in Höhe von -520 Millionen Euro bis -550 Millionen Euro eintreten, teilt das Unternehmen per Adhoc-Meldung mit. Folge ist eine außerordentliche Hauptversammlung.

Der Verlust resultiere zu einem Fünftel aus der Ergebnisbelastung im Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf 2012 und zu vier Fünfteln aus Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und auf Beteiligungen / Ausleihungen (Finanzanlagen i.S.v. § 266 Abs. 2 A.III. HGB), welche nicht liquiditätswirksam seien, so das Unternehmen weiter. 

Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG (anstelle der ordentlichen Hauptversammlung 2012) zunächst zu einer außerordentlichen Hauptversammlung mit neuer Terminierung einladen.
 
Es wird seitens des Unternehmens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Bilanzkorrekturen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die vorgenannten Schätzungen wesentlich verändern können. 

Quelle: SolarWorld AG

Alle Angaben ohne Gewähr


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