Artikel vom 14.03.2013, Druckdatum 29.03.2024

NABU zu den Beratungen der Bundesregierung zum Stromnetzausbau

Anlässlich der heutigen Beratungen über das so genannte Bundesbedarfsplan-Gesetz, das den künftigen Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland regelt, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung des Klageweges auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht ist vollkommen inakzeptabel und stößt bei Rechtsexperten wie bei Bürgern auf Unverständnis. Was hier politisch von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler als Verfahrensbeschleunigung verkauft wird, führt unvermeidlich zu einer hohen Planungsunsicherheit und einer dramatischen Überlastung des Bundesverwaltungsgerichtshofs.“

Der NABU fordert, den Ausbaubedarf an Übertragungsnetzen für die Energiewende im Stromsektor fortlaufend zu überprüfen. „Mit dem Bundesbedarfsplan-Gesetz dürfen jetzt nur diejenigen Vorhaben beschlossen werden, die nicht schon im kommenden Jahr wieder in Frage gestellt werden müssen. Für die anschließenden Raumplanungsverfahren muss es genügend Flexibilität geben, um öffentlich akzeptierte und möglichst naturverträgliche Alternativen für die Trassenführung und Standorte technischer Anlagen zu ermöglichen“, so Miller. Dabei sollte der Einsatz innovativer Technologien viel stärker als bislang vorangetrieben werden, insbesondere dort, wo die zusätzlichen Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders hoch seien. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung weiterhin eine Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten zur Erdverkabelung pauschal ablehne.

Die NABU-Stellungnahme zum Bundesbedarfsplangesetz ist im Internet zu finden unter www.NABU.de/netzausbau

Quelle: Naturschutzbund e.V. (NABU)
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