Artikel vom 02.02.2013, Druckdatum 08.11.2024 | |
Colexon Energy AG veröffentlicht Bewertungsgutachten Die Colexon Energy AG (Hamburg) hatte am 8. Januar 2013 eine außerordentliche Hauptversammlung, in der über Kapitalmaßnahmen zum Erwerb der 7C Solarparken NV (Mechelen/Belgien) entschieden werden soll, auf den 15. Februar 2013 einberufen. Die Gesellschaft kündigt nun an, zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Unterlagen auch das der Bewertung beider Gesellschaften zugrunde gelegte Bewertungsgutachten vom 12. Dezember 2012 auf der Website der Gesellschaft zugänglich zu machen. Der Vorstand von Colexon führt zur Begründung zahlreiche Gespräche mit der Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. (SdK) und dem maßgeblichen Minderheitsaktionär Viba Sweets GmbH an, die letztlich überzeugend dargelegt hätten, den vorgeschlagenen Hauptversammlungsbeschlüssen entgegen ihrer derzeitigen Auffassung nur unter der Voraussetzung zustimmen zu können, wenn sie vor der Hauptversammlung ausreichend Gelegenheit erhielten, die Bewertung beider Unternehmen auf Basis des Bewertungsgutachtens nachvollziehen zu können. Der Vorstand führt ferner aus, dass die bislang bereits veröffentlichten Berichte und Informationen über das hinausgingen, was gesetzlich gefordert sei, und dass den Aktionärinnen und Aktionären zudem schon am 8. Januar 2013 eine Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung gestellt worden sei. In Anbetracht der Bedeutung des Erwerbs von 7C für die Zukunft von Colexon, der ohne die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht möglich sei, komme es jedoch entscheidend darauf an, die Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre und hier insbesondere der SdK und der Viba Sweets GmbH zu gewinnen. Dies allein rechtfertige es, deren zusätzlichen Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Der Vorstand erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Großaktionärin 7C Solarparken NV mitgeteilt habe, sich selbst der Abstimmung über die von der Verwaltung unter TOP 1 vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Hauptversammlung enthalten zu wollen, um den Minderheitsaktionärinnen und -aktionären die Möglichkeit zu geben, in alleiniger Verantwortung entscheiden zu können. Auch dies habe zu der Entscheidung beigetragen, das Bewertungsgutachten bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung zu veröffentlichen. Die Gesellschaft werde vor der Hauptversammlung gegebenenfalls weitere Informationen veröffentlichen, sollten diese für die Meinungsbildung der Aktionärinnen und Aktionäre erheblich sein, so das Unternehmen weiter. Dies betreffe beispielsweise die vorläufigen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2012, sollten sie vor dem 15. Februar 2013 verfügbar sein. Dies könnten auch Aktualisierungen der Planungseinschätzungen sein, die dem Bewertungsgutachten zugrunde liegen, sollten diese Auswirkungen auf die Unternehmensbewertungen haben. Beispielhaft verweist der Vorstand in diesem Zusammenhang darauf, dass Kosten der Instandhaltung einzelner IPP Parks in den Planungen, die der Bewertung von Colexon zugrunde lagen, ursprünglich als Aufwendungen in den Jahren 2013 und 2014 berücksichtigt worden seien. Im Vorstandsbericht vom 8. Januar 2013 seien diese Aufwendungen aktiviert und über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben. Somit komme es zu einer Abweichung in diesem Punkt zum Bewertungsgutachten. Dies wirke sich lediglich auf das EBIT der jeweiligen Planungsjahre aus und lasse die tatsächlichen für die Bewertung maßgeblichen Cash-Flows unberührt. Gleichwohl werde Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch vor der Hauptversammlung prüfen, ob derartige Änderungen Auswirkungen auf die Unternehmensbewertungen hätten, so das Unternehmen in seiner Pressemitteilung abschließend. Mehr Informationen und das Bewertungsgutachten finden Sie hier: www.colexon.de/content/de/050_investor_relations/060_hv.php Quelle: Colexon Energy AG Alle Angaben ohne Gewähr |