Artikel vom 31.01.2013, Druckdatum 19.04.2024

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt um 2,2 Prozent

Die Vergütungssätze für Photovoltaik Anlagen werden im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,2 Prozent sinken. Dies hat die Bundesnetzagentur heute bekannt gegeben. Insgesamt sei im vergangenen Jahr ein Zubau an Photovoltaik Anlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW erfolgt, was erneut einen Rekordwert darstelle, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Homann: „Obwohl sich der Zubau zum Jahresende etwas abgeschwächt hat, wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder deutlich überschritten.“ 

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung. 

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten Photovoltaik Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal, wodurch eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor gesichert wird. Im April 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen. 

Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten Photovoltaik Anlagen für das Jahr 2012 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. 

Quelle: Bundesnetzagentur
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