Artikel vom 08.01.2013, Druckdatum 18.04.2024

COLEXON Energy AG legt Termin für außerordentliche Hauptversammlung fest

Der Vorstand der COLEXON Energy AG (Hamburg) will heute die außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die beabsichtigten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb der zumindest 80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten belgischen Solarunternehmen 7C Solarparken NV (Mechelen/Belgien) auf den 15. Februar 2013 einberufen. Das gab das Photovoltaik Unternehmen in einer Adhoc-Meldung bekannt.

Die Beschlussvorschläge sehen Unternehmenangaben zufolge unter anderem vor, zunächst das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie der Gesellschaft auf eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl zu glätten, sodann das geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils zweier Aktien zu einer Aktie auf die Hälfte (8.872.278,00 Euro) herabzusetzen, um dieses sodann um bis zu 16.012.125,00 Euro auf bis zu 24.884.403,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen dergestalt erfolgen, dass die 30 Aktionärinnen und Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an der 7C Solarparken NV gegen Gewährung der neuen Colexon-Aktien in die Colexon Energy AG einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von Colexon wird, heißt es in der Adhoc-Mitteilung.

Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre von Colexon sei bei dieser Kapitalerhöhung also ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll demnach nur durchgeführt werden, wenn so viele der Aktionärinnen und Aktionäre von 7C Solarparken NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass Colexon zumindest eine Mehrheit von 80 Prozent am Kapital der 7C Solarparken NV erwirbt. Sollten, was angestrebt wird, alle Aktionärinnen und Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der Kapitalerhöhung in die Colexon einbringen, so würde sich der Anteil der bisherigen Aktionärinnen und Aktionäre von Colexon auf zirka 25,9 Prozent am Grundkapital von dann 24.884.403,00 Euro verringern, so das Unternehmen weiter.

Da die 7C Solarparken NV derzeit selbst mit zirka 22,9 Prozent am Grundkapital von Colexon beteiligt ist, würde sich dadurch, dass 7C Solarparken NV im Zuge der Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von Colexon würde, der Anteil der von Colexon unmittelbar und mittelbar gehaltenen eigenen Aktien von zur Zeit zirka 4,6 Prozent am derzeitigen Grundkapital auf zirka 9,8 Prozent am erhöhten Grundkapital in Höhe von 24.884.403,00 Euro erhöhen.

Den Bedingungen der Kapitalerhöhung liegen laut Colexon gutachterlich ermittelte Unternehmenswerte von Colexon und 7C Solarparken NV zum Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Bewertungsgutachten beziffere den Wert einer Aktie von 7C Solarparken NV auf 4.508,93 Euro und den Wert einer Aktie von Colexon nach Kapitalherabsetzungen auf 1,40 Euro (jeweils gerundet). Hieraus folge im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein Umtauschverhältnis von gerundeten 3.225 Colexon-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der gutachterliche Wert der von den derzeitigen Colexon-Aktionärinnen und -Aktionären gehaltenen Beteiligungen werde trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung nicht beeinträchtigt, so das Unternehmen weiter.

Laut Colexon haben die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf von Hardenberg (Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing. Kurt-Friedrich Ladendorf vor dem Hintergrund, dass die Colexon Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in erheblichem Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen Hauptversammlung die Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um Personen zu ergänzen, die über spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV verfügen. Daher sei auch eine Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2013 vorgesehen.

Alle insoweit relevanten Einzelheiten sollen in der Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht, heißt es in der Adhoc-Mitteilung abschließend.

Quelle: COLEXON Energy AG

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