Artikel vom 26.10.2012, Druckdatum 29.03.2024

Neue Richtlinie unterstützt Energiewende vor Ort

Ab 2013 können Kommunen und kulturelle oder soziale Einrichtungen wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die entsprechende Kommunalrichtlinie novelliert und die Fördermöglichkeiten erweitert. Mehr als 100 Millionen Euro stehen für das nächste Jahr bereit. Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 eingereicht werden.

Mit den neuen Förderbedingungen soll Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen sowie insbesondere auch kleineren Gemeinden der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert werden. Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Umstellung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf besonders energiesparende LED-Technik, dies wird mit einer Quote von 40 Prozent bezuschusst. Weiterhin gefördert wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie. 

Neu eingeführt werden Fördermöglichkeiten zum Ausbau einer nachhaltigen Mobilität wie beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung. Für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen, wird die maximale Förderung auf 250.000 Euro angehoben. 

„Mit der Kommunalrichtlinie zeigen wir, wie Klimaschutz und Energiewende erfolgreich vor Ort angestoßen werden können. Wir schaffen damit neue Impulse für eine regionale Energie- und Wirtschaftspolitik“, sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier. Das Bundesumweltministerium hat mit der Kommunalrichtlinie seit dem Jahr 2008 mehr als 3.000 Klimaschutzprojekte in über 1.700 Kommunen mit insgesamt rund 191 Millionen Euro unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte das Bundesumweltministerium die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte anstoßen. Auch die Einführung von Energieeinsparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten wurde erleichtert.

Die Unterstützung von Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung hat sich nach Angaben des BMU ebenso als sehr erfolgreich erwiesen: Durch die geförderten Projekte zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie wurde beispielsweise eine durchschnittliche Energieeinsparung von rund 75 Prozent erreicht.

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Ausführliche Beratung zu den Förderangeboten bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (www.klimaschutz-in-kommunen.de). Weitere Informationen sind darüber hinaus auf den Seiten der Klimaschutzinitiative unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de und unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen verfügbar.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
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