Artikel vom 18.04.2012, Druckdatum 27.07.2024

Marktprämienmodell: Photovoltaik-Parks wechseln in die Direktvermarktung

Die Grünstromwerk GmbH vermarktet Solarstrom an der Börse und garantiert für Anlagen ab 1 Megawatt eine höhere Vergütung als den Einspeisetarif nach EEG Grundlage ist das zum Jahresbeginn eingeführte Marktprämienmodell des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG Der Windsektor hatte die Option sofort aufgenommen. Jetzt ziehe auch die Photovoltaik Branche nach, teilt das Unternehmen mit.

Zum Jahresbeginn 2012 wurde ein neues Instrument der direkten Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien eingeführt: das Marktprämienmodell. Statt ihren Strom zur festgelegten Einspeisevergütung zu verkaufen, handeln die Stromerzeuger/innen ihren Strom an der Börse und beziehen zusätzliche Zahlungen vom Netzbetreiber. Für die einzelnen Anlagenbetreiber ist das ein zu hoher Aufwand, mit einem professionellen Vermarkter kann daraus ein gutes Geschäft werden. 

Über 60 Prozent der Windleistung in Deutschland wird bereits direkt vermarktet. Tendenz steigend. Jetzt entdecken auch zunehmend Solarstromparkbetreiberinnen und -betreiber die Möglichkeiten der Direktvermarktung, denn auf diesem Wege könnten sie zusätzliche Erlöse erzielen, teilt der Vermarkter Grünstromwerk GmbH in einer Pressemeldung mit. Dies gelte sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen. Dabei werde die Marktprämie aufgrund der sinkenden Vergütungssätze gerade für Neuanlagen zunehmend interessanter. 

Die Grünstromwerk GmbH bündelt die Strommengen vieler Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und übernimmt für diese die gesamte Vermarktung – Ummeldung beim Netzbetreiber, Prognose, Fahrplanerstellung, Handel und Abrechnung. Unabhängig von der tatsächlichen Anlagenperformance garantiert die Grünstromwerk GmbH eine feste Garantievergütung, die über der EEG Grundvergütung liege, heißt es in der Pressemeldung weiter. Dafür reiche die Grünstromwerk GmbH den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern einen Teil der Managementprämie weiter. 

Die Grünstromwerk GmbH vermarktet Solarstrom aus Anlagen oder Portfolios ab 1 Megawatt Nennleistung Dabei nutzt das Unternehmen das Marktprämienmodell nach §§ 33g EEG 2012. Die einzige Änderung für die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber: sie erhalten Zahlungen von ihrem Netzbetreiber und von Grünstromwerk. 

Quelle: Grünstromwerk GmbH
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