Artikel vom 28.03.2012, Druckdatum 20.04.2024

Photovoltaik: BSW-Solar fordert Korrekturen bei Förderkürzung

Der weitere kraftvolle Ausbau der Photovoltaik gilt für den Erfolg der Energiewende als unverzichtbar und verursacht kaum noch Mehrkosten beim Stromverbraucher. Auch technisch ist er umsetzbar, wie jüngste Gutachten zeigen. Dennoch scheint die Regierungskoalition auf der politischen Zielsetzung zu beharren, das Tempo der Neuinstallation von Solarstromanlagen gegenüber 2011 und 2010 mindestens zu halbieren. Dies wird vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) scharf kritisiert.

Der BSW-Solar kritisiert, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zur Reduktion der Solarstromförderung an zentralen Punkten nach wie vor nicht nachgebessert wurde und fordert ein Einlenken der Bundeskanzlerin und der Regierungsfraktionen. Auch die Mehrzahl der Bundesländer fordert weitere Nachbesserungen. 

Die Regierungskoalition plant gleich mehrere für die Solarwirtschaft in Deutschland untragbare „Marktbremsen“ in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzubauen. In der Kombination laufen diese darauf hinaus, dass die Förderung in zentralen Marktsegmenten binnen weniger Monate um über 40 Prozent zusammengestrichen wird. Dabei sank die Solarstrom-Förderung erst im Januar 2012 um 15 Prozent. Die Solarbranche geht davon aus, dass die Kosten von Solarstromanlagen nicht in einem vergleichbaren Tempo sinken können und viele Bürger von ihren geplanten Investitionen abrücken werden.

Eine weitere Reduktion der Solarstromförderung in dieser Größenordnung widerspricht auch nach Einschätzung vieler Energie-Experten der technologischen Lernkurve und Kostenentwicklung weltweit. Hier gibt es derzeit keine derartigen Spielräume, wie auch an den Geschäftszahlen deutscher und asiatischer Unternehmen ablesbar ist. Nach einer durch die Kürzungsdebatte befeuerten „Endrally“ rechnet der BSW-Solar spätestens ab 2013 bei unverändertem Inkrafttreten dieser Kürzungspläne mit einem deutlichen Einbruch der Nachfrage nach neuen Solarstromsystemen. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Solarstrom-Branche mit inzwischen weit über 100.000 direkten und indirekten Beschäftigten in Deutschland.

Hintergrund:

Die aktuell geplante Streichliste bei der Solarstromförderung setzt sich insbesondere aus folgenden Elementen zusammen:

1.) Zum 1.4. wird die Solarstromförderung für einzelne Marktsegmente um bis 32 Prozent reduziert. Von den Kürzungen besonders betroffen sind Bauvorhaben von Photovoltaik Anlagen in der Landwirtschaft, der Wohnungswirtschaft und von Bürger-Energiegenossenschaften. Eine deutliche Abmilderung der Förderschnitte fordert der BSW-Solar insbesondere im Anlagensegment 10 bis 100 kWp. Auch die geplanten Einschnitte bei neu errichteten Photovoltaik Freiflächen-Solarstromanlagen sind nach wie vor nicht akzeptabel.

2.) Hinzu kommt, dass zukünftig für den überwiegenden Teil neuer Solarstromanlagen-Betreiber 10 bis 20 Prozent der erzeugten solaren Kilowattstunden generell nicht mehr gefördert werden sollen. Sie müssen selbst verbraucht oder vermarktet werden. Diese Kompensation dürfte beim überwiegenden Teil der betroffenen Photovoltaik Betreiber nach Einschätzung der Branche nicht oder nur sehr eingeschränkt funktionieren. Diese Regelung wirkt damit wie eine zusätzliche Förderkürzung.

3.) Ein positives Signal ist, dass eine Beschneidung der Mitspracherechte des Bundestages bei der zukünftigen Gestaltung der Solarförderung nun doch nicht erfolgen soll. Stattdessen soll der bereits bestehende, an der Größe des Marktwachstums orientierte Mechanismus zur Steuerung des Degressionstempos entgegen der ursprünglichen Gesetzesvorlage nun voraussichtlich doch erhalten bleiben. Die Branche kritisiert allerdings die an diesem Steuerungsmechanismus geplanten Änderungen: Auch in den Folgejahren soll die Solarstromförderung noch schneller reduziert werden als bislang vorgesehen. Statt bisher 24 Prozent soll die Kürzung bis zu 29 Prozent pro Jahr betragen. Auf Kritik stößt auch, dass in die ersten Bemessungszeiträume zur Herleitung zukünftiger Reduktionsschritte bereits das 3. Quartal 2012 einfließt. Dies ist ein Zeitraum, in dem mit einer Endrallye bei Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen gerechnet wird. Diese Vorzieheffekte wären Resultat der starken Förderabsenkung und damit von der Politik verursacht.

Die oben genannten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden bis Mitte der Woche von Union und FDP beraten und am Ende der Woche im Bundestag in 2. und 3. Lesung beraten. Sollte es keine weiteren Nachbesserungen im Bundestag mehr geben, besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)
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