Artikel vom 21.03.2012, Druckdatum 20.04.2024

Geplante EEG-Änderungen blockieren Investitionen und echte Marktintegration

Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellen nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) einen fundamentalen Angriff auf die Grundlagen des EEG dar. Künftig soll nur noch ein Teil des erzeugten Stroms aus Photovoltaik Anlagen eine feste Vergütung erhalten. Mit Hilfe einer Verordnungsermächtigung könnte dieses Modell zudem kurzfristig auf alle Sparten der Erneuerbaren Energien ausgedehnt werden.

„Damit schürt die Bundesregierung Investitionszurückhaltung in der gesamten Branche. Denn die notwendige Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit hinsichtlich der Refinanzierung von millionenschweren Investitionen würde entfallen“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der BEE fordert deshalb, in den weiteren Beratungen der EEG Änderungen die entsprechenden Regelungen ersatzlos zu streichen. 

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die zehn bzw. 15 Prozent des produzierten Stroms, die keine Vergütung mehr erhalten, entweder vom Anlagenbetreiberinnen und -betreiber selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Doch dieser Ansatz des so genannten „Marktintegrationsmodell“ ist in der Praxis gar nicht umsetzbar, da entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben. 

So ist beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz: „Viele Anlagenbetreiberinnen und -betreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden.“ 

Die geplanten Änderungen gehen komplett an den Notwendigkeiten eines zukunftsfähigen Energiemarktes vorbei. Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien, hohe Investitionskosten, aber äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könne der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign nur ins Leere laufen. Denn die Strompreisbildung an den Großhandelsmärkten orientiere sich nach wie vor an den hohen Grenzbetriebskosten fossiler Kraftwerke. Gleichzeitig senken die regenerativen Energien über den Merit-Order-Effekt die durchschnittlichen Großhandelspreise. 

„Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird“, schlussfolgert Schütz. 

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)
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