Artikel vom 01.03.2012, Druckdatum 18.04.2024

DIW Berlin warnt vor übertriebenen Einschnitten in Photovoltaik-Vergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet starken Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) geführt. Daraus ergeben sich nach Ansicht von Prof. Dr. Claudia Kemfert, Karsten Neuhoff und Dr. Jochen Diekmann vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) in der gegenwärtigen Situation mehrere Herausforderungen. Als fraglich sehen die Expertinnen und Experten an, ob wirklich ein dringender Handlungsbedarf für so einschneidende Maßnahmen besteht, wie sie nun von der Bundesregierung vorgesehen sind.

Die Herausforderungen in der gegenwärtigen Situation sind nach Ansicht der Energie- und Wirtschaftsexpert/innen vom DIW: eine Stabilisierung der von Stromverbrauchern zu zahlenden EEG Umlage, eine Vermeidung von Überförderungen, eine Verminderung des Ausbautempos und eine Abschwächung von kurzfristigen Marktschwankungen, die insbesondere durch Vorzieheffekten ausgelöst werden. Diese Ziele sind im Grundsatz gerechtfertigt, gleichzeitig soll aber die Marktentwicklung nicht allzu starken Schocks ausgesetzt werden und eine kontinuierliche Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland ermöglicht werden.

Das EEG ist in den letzten Jahren mehrfach angepasst worden. Bisher liegen mit den neuen Regeln des seit 1. Januar gültigen EEG 2012 nur wenige Erfahrungen vor. Es ist fraglich, ob darüber hinaus wirklich ein dringender Handlungsbedarf für so einschneidende Maßnahmen besteht, wie sie nun von der Bundesregierung vorgesehen sind. Anfang 2012 gab es bereits eine Senkung der Vergütungssätze (gesetzliche Degression) um 15 Prozent. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte bisher - auch noch im Januar 2012 – eine wesentlich andere Position vertreten (im Sinne des EEG 2012 verbunden mit einem Vorschlag für eine monatliche Degression) als in dem Kompromiss mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 23. Februar und dem entsprechenden Gesetzentwurf („Formulierungshilfe“).

Es ist deshalb nach Ansicht des DIW die Frage zu stellen, ob das Gesamtpaket des aktuellen politischen Kompromisses zu weit geht. Wichtig ist, dass eine neue Lösung der Photovoltaik Förderung wirklich zumindest kurz- und mittelfristig tragfähig ist, sodass die Investitionssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Die vorgesehene einmalige Absenkung der Vergütung in der Größenordnung um 20 bis 30 Prozent bereits zum 9. März 2012 ist sehr kräftig und sehr kurzfristig. Es ist fraglich, ob der Vertrauensschutz für Investoren gewahrt bliebe. Die Höhe der Absenkung muss mittelfristig außerdem zusammen mit der monatlichen Degression (ab Mai 2012) und dem so genannten Markintegrationsmodell (wirksam ab 2013) beurteilt werden. Die angestrebte Vermeidung von Vorzieheffekten rechtfertigt für sich genommen solche Kurzfristanpassungen nicht. Ein Vorzieheffekt ist bereits schon wieder ausgelöst worden, verstärkt durch die Ankündigung drastischer Kürzungen, so die Expertin und Experten des DIW in ihrer Stellungnahme abschließend.

Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)
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