Artikel vom 10.10.2011, Druckdatum 27.07.2024

Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien noch nicht ausgeschöpft

Für die Förderung energetischer Maßnahmen in Bestandsgebäuden (Solarthermie- oder Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen) stehen noch ausreichend Fördermittel bereit, meldet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die für das Jahr 2011 bereit gestellten Mittel wurden bislang nur zu einem geringen Teil abgerufen. Momentan bestehe also kein Grund zur Sorge oder Zurückhaltung gegenüber einer Antragstellung, so das BAFA.

Bis zum Jahresende werden somit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro je Quadratmeter gefördert. Wer gleichzeitig den bisher betriebenen Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt, erhält den Kesseltauschbonus in Höhe von 600 Euro. 

Der Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro kann ausgezahlt werden, wenn neben einer Solarkollektoranlage eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage errichtet wird. 

Wichtig ist, dass der Antrag für diese Maßnahmen spätestens bis zum 30. Dezember 2011 beim BAFA eingegangen ist. Zum Jahreswechsel werden die genannten Fördersätze dann abgesenkt. 

Bis dahin gelten folgende Förderkonditionen: 

I. Solarkollektoren 
1. Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro / Quadratmeter (m2) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro / m2 
2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) ist jetzt unbefristet, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro 
3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro 

II. Biomassekessel 
1. Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg / m3 ,früher 50 mg / m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro 
2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bestehen unverändert 

III. Wärmepumpen 
1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden zum 15. März 2011 abgesenkt 
2. Die Förderung für Wärmepumpen wurde auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau blieb in etwa erhalten 

IV. KfW-Förderung 
1. Große Wärmepumpen wurden neu in die KfW-Förderung aufgenommen 
2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen
3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de). 

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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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