Artikel vom 29.08.2011, Druckdatum 26.04.2024

Solar Millennium erhöht Anteil an Solar Millennium Invest AG auf 100 Prozent

Die Solar Millennium AG (Erlangen) hat ihren Anteil an der Vertriebstochter Solar Millennium Invest AG auf 100 Prozent erhöht. Unternehmensangaben zufolge übernahm Solar Millennium die Anteile von Prof. Dr. Wolfgang Gerke, der mittelbar mit 45 Prozent beteiligt war, zum Nominalwert. Mit diesem Schritt will Solar Millennium die Konzernstrukturen straffen und vereinfachen und so für mehr Transparenz sorgen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Prof. Dr. Wolfgang Gerke gilt nach Angaben der Solar Millennium AG als ausgewiesener Experte für das Bank- und Börsenwesen und ist Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums; er engagiere sich weiterhin im Aufsichtsrat der Solar Millennium Invest AG. „Die Tätigkeit im Aufsichtsrat dieses Finanzdienstleistungsunternehmens ist mir ein persönliches Anliegen, da ich die Kombination aus umweltfreundlicher Technologie, den Zukunftsaussichten eines boomenden Markts und einem interessanten Anlage und Finanzkonzept gerne unterstütze.“

Dr. Christoph Wolff, Vorstandsvorsitzender von Solar Millennium und Aufsichtsratsvorsitzender der Solar Millennium Invest AG: „Ich freue mich, dass Prof. Gerke auch weiterhin sein Know-how im Finanzbereich in den Aufsichtsrat der Solar Millennium Invest AG einbringt und so die Solar Millennium Gruppe bei ihren Aufgaben am Kapitalmarkt unterstützt.“

Die Solar Millennium Invest AG wurde im November 2009 gegründet. Die Vertriebstochter der Solar Millennium AG vermittelt Kapitalmarktprodukte wie Unternehmensanleihen im Zusammenhang mit Solarkraftwerksprojekten. Mit der Gründung dieses regulierten Finanzdienstleistungsunternehmens setzte sich Solar Millennium vom Grauen Kapitalmarkt ab und unterwarf die Vertriebsaktivitäten freiwillig der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Die Solar Millennium Invest AG unterliegt als Finanzdienstleister den Vorgaben der Gesetze über das Kreditwesen (KWG) und über den Wertpapierhandel (WpHG). Das Unternehmen muss Transparenzrichtlinien und hohe Prüfungsstandards erfüllen. Außerdem ist das Unternehmen Zwangsmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die besonders Kleinanlegerinnen und -anlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften gewährleistet, so die Solar Millennium AG abschließend.

Quelle: Solar Millennium AG
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