Artikel vom 29.06.2011, Druckdatum 29.03.2024

BEE: Erneuerbare-Energien-Gesetz trotz Korrekturen unzureichend

Nach Einschätzung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) hat die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), der voraussichtlich morgen im Bundestag verabschiedet wird, die Chance auf eine beschleunigte Energiewende vertan. „Zwar wurden in letzter Minute grobe Fehler wie zum Beispiel das Ausbremsen der Windenergie an Land teilweise beseitigt. Der Druck von Bundestagsabgeordneten und Bundesländern reichte jedoch offenbar nicht mehr aus, um zum Beispiel bei der Bioenergienutzung neue marktferne Hemmnisse zu verhindern. Insgesamt bleibt der EEG Entwurf unzureichend“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz die Arbeit der schwarz-gelben Regierungskoalition.

Das zeige auch die Tatsache, dass die Bundesregierung trotz schnellerem Atomausstieg im EEG keine ambitionierten Ziele für eine beschleunigte Energiewende formuliert hat, so Schütz. Vollkommend enttäuschend sei das Thema der Marktintegration der Erneuerbaren Energien angegangen worden. „Das Ergebnis ist zum Nachteil für die Erneuerbaren Energien und die Stromkunden“, stellt BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann fest.

Für eine echte Marktintegration müssten Qualitätsstromprodukte gefördert werden, die hohe Anteile Erneuerbarer Energien integrieren und mit der Kundennachfrage in Einklang bringen. Stattdessen werde das bisher einzig erfolgreiche Instrument zur Vermarktung von hochwertigen Ökostromprodukten, das Grünstromprivileg, de facto abgeschafft – und ist auch mit den zuletzt eingebrachten Änderungen für kleine und mittlere Ökostromvertriebe nicht mehr praktikabel.

„Die Bundesregierung nimmt damit den Stromkundinnen und Stromkunden eine Möglichkeit, den Atomausstieg mit Erneuerbaren Energien aus Deutschland selbst in die Hand zu nehmen“, sagte Klusmann.

Keine Alternative dazu stellt die von Bundesumweltminister Röttgen favorisierte Marktprämie dar: „Auf die Stromkundinnen und Stromkunden kommen zwar erhebliche Mehrkosten zu, Anreize für Investitionen in Technologien für eine bedarfsgerechte Einspeisung sind jedoch nicht zu erwarten“, kritisiert Klusmann das Vorhaben. Dieses noch völlig unerprobte Modell entgegen aller bisherigen Beteuerungen für einzelne Anlagentypen nun auch noch verpflichtend einzuführen, werde eher zu Verunsicherung als zu Investitionen führen.

Ein positiver Ansatz ist nach Ansicht des BEE die neu eingeführte Flexibilitätsprämie für Investitionen in zusätzliche verlässliche Leistung aus Erneuerbaren Energien. Jedoch ist sie bisher nur für wenige Anlagen in der Direktvermarktung vorgesehen. Diesen Ansatz gelte es nun weiterzuentwickeln, um die Potenziale aller Erneuerbaren Energien für eine bedarfsgerechte Stromproduktion zu erschließen, so der BEE abschließend. 

Quelle: BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
                                                                 News_V2