Artikel vom 01.03.2011, Druckdatum 29.03.2024

KfW fördert ab 1. März Teilmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden

Die KfW Bankengruppe unterstützt ab dem 1. März 2011 bei energetischen Teilmodernisierungen, wie z. B. dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Dachs oder dem Austausch der Fenster. Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt. Genauere Vorgaben regeln die neuen technischen Mindestvoraussetzungen des Förderprogramms Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen (Förderprogramm 152).

Zur Auswahl steht entweder ein Investitionszuschuss in Höhe von 5 Prozent (max. 2.500 Euro, wobei bei einem Zweifamilienhaus eine Verdoppelung möglich ist). Oder ein zinsgünstiger Kredit, dessen Zinssätze aktuell zwischen 2,57 Prozent und 3,03 Prozent effektiv liegen, abhängig von Zinsbindung und Laufzeit. 

„Gefördert werden Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes verbessern. Dabei steht ihnen in Zukunft wieder frei, ob sie dies im Rahmen einer einmaligen Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus erreichen oder Schritt für Schritt mit einzelnen hochenergieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen“, sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die die finanzielle Belastung durch zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen strecken möchten.“ 

Weitere Informationen im Internet auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter Telefonnummer 01801 / 33 55 77. 

Quelle: KfW Bankengruppe
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