Artikel vom 18.08.2010, Druckdatum 18.04.2024

Unklare Förderung? Jetzt Energieberater fragen

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die jetzt die Sanierung ihres Hauses planen, sollten unbedingt einen Energieberater hinzuziehen. Gerade auf Grund der aktuellen Änderungen der KfW-Förderung und des Marktanreizprogramms empfiehlt Christian Stolte, Experte der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): „Egal ob Heizungserneuerung, Komplettsanierung oder Einsatz erneuerbarer Energien: Eine Energieberatung ist der erste Schritt um aus den eigenen vier Wänden ein zukunftssicheres und energiesparendes Effizienzhaus zu machen. Der regionale Energieberater kennt für jede Maßnahme die optimale Förderung.“

Um die Möglichkeiten zur Energieeinsparung am Haus genauer zu ermitteln, sollte ein/e „Vor-Ort-Energieberater/in“ oder ein/e „Gebäudeenergieberater/in im Handwerk“ hinzugezogen werden. Für die Energieberatung können Hausbesitzer/innen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besonders unbürokratisch Fördermittel erhalten. Der oder die „Vor-Ort-Energieberater/in“ übernimmt die Antragstellung. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens aber die Hälfte der Beratungskosten. 

Die geförderte Energieberatung enthält neben der Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes und der Heiztechnik auch einen ausführlichen Beratungsbericht. Dieser enthält Empfehlungen, ob der Wärmeschutz verbessert werden kann, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und ob eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. 

Auch für die fachgerechte Begleitung einer umfassenden Sanierung durch einen Fachmann zahlt der Staat einen Zuschuss: 50 Prozent der für die Begleitung anfallenden Kosten. „Eine komplette energetische Sanierung ist eine Aufgabe für den Fachmann. Die dena rät daher, als erstes den Energieberater zu beauftragen“, so dena-Experte Stolte weiter. Die abschließende Qualitätssicherung, beispielsweise durch Wärmebilder, wird ebenfalls staatlich gefördert. 

Anspruch auf Förderung haben Eigentümer/innen von Wohngebäuden, bei denen die Baugenehmigung vor dem 31.12.1995 erteilt wurde und die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 

Unter www.zukunft-haus.info/expertensuche finden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine Liste der zugelassenen Energieberater/innen in ihrer Nähe. 

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
                                                                 News_V2