Artikel vom 12.05.2010, Druckdatum 29.03.2024

SolarWorld AG startet Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand der SolarWorld AG hat heute beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft Gebrauch zu machen. Das teilt der Photovoltaik Konzern in einer Adhoc-Mitteilung mit. Mit dem Rückkauf von bis zu zehn Prozent der Aktien soll am 12. Mai 2010 begonnen werden.

Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung in der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden, so das Unternehmen in der Adhoc-Mitteilung. Die Ermächtigung, die auch den Einzug der Aktien einschließt, ist bis zum Ablauf des 20. November 2010 befristet. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebotes; der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie darf den höchsten am Erwerbstag an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Computerhandel festgestellten Börsenkurs zuzüglich Kosten und Gebühren nicht überschreiten. Er darf maximal 15 Prozent darunter liegen. Im Falle eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der angebotene und gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 15 Prozent über dem höchsten Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots liegen. 

Quelle: SolarWorld AG


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