Artikel vom 25.02.2010, Druckdatum 29.03.2024

PHOTON: Koalitionskompromiss zur EEG-Novelle enthält zwei Fehlsteuerungen

„Der nun verhandelte Kompromiss der Regierungsparteien zur Photovoltaik Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht grundsätzlich in die richtige Richtung, enthält aber mit dem Ausschluss von Ackerflächen sowie der Eigenverbrauchsregelung zwei Fehlsteuerungen, welche Solarstrom unnötig verteuern und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland langfristig gefährden“, kommentiert Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins PHOTON, das Verhandlungsergebnis des Koalitionsausschusses zur neuerlichen EEG Novelle.

So hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Vergütung für Solarstromanlagen auf Ackerflächen vollständig streichen zu wollen. Damit werde der Versuch unternommen, ausgerechnet die mit weitem Abstand billigste Form der Solarstromerzeugung in Deutschland abzuschaffen, argumentiert Kreutzmann. Nach dem ursprünglichen Vorschlag von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der eine 25-prozentige Absenkung der Vergütung für diesen Anlagentyp vorsieht, hätte auf Äckern künftig Solarstrom zu 21,32 Eurocent je Kilowattstunde erzeugt werden sollen - das entspricht dem Preisniveau für den mit Boni geförderten Strom aus Biomasse  

Als Begründung für den Ausschluss der Ackerflächen aus der Förderung wird die Flächenkonkurrenz mit der Produktion energetisch verwertbarer Biomasse angeführt. Das Argument hält jedoch nach Meinung der Photon-Chefredakteurin nicht stand: Aktuell werden zehn Prozent der Ackerflächen in Deutschland für die Produktion von Bioenergie genutzt, insgesamt 1.500.000 Hektar. Darauf werden nur 6 Prozent des deutschen Energiebedarfs erzeugt. Nur etwa 5.000 Hektar Fläche werden hingegen von Solarkraftwerken in Anspruch genommen. Würde die Fläche, die derzeit zur Bioenergieproduktion genutzt wird, für Solarkraftwerke verwendet, so könnte rechnerisch auch der gesamte Strom , - ja sogar der gesamte Energiebedarf der Bundesrepublik erzeugt werden. Zudem wäre dies ein großer Gewinn für den Umweltschutz, da Photovoltaik Anlagen im Unterschied zu Raps, Mais und Roggen nicht gedüngt und mit Pestiziden behandelt werden müssen. 

Auch die geplante Ausweitung der Förderung des Eigenverbrauchs verteuert nach Ansicht Kreutzmanns den Solarstrom. Denn die neue Regelung ist so angelegt, dass sie vor allem zu Mitnahmeeffekten führt. Der Betreiber erwirtschaftet den maximalen Profit genau dann, wenn auch ohne Eigenverbrauch der gesamte Strom aus der Solarstromanlage vor Ort verbraucht würde. Die angestrebte Entlastung der Stromnetze durch den Eigenverbrauch wird überdies nicht eintreten. Denn die Netze müssen auf die maximale Anlagenleistung ausgelegt sein für den Fall etwa, dass der Betreiber Urlaub macht und den Strom nicht selbst verbraucht. Zudem schwächt der Eigenverbrauch die Finanzsituation der Kommunen, die zukünftig auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verzichten müssen. Und der Bund verliert die Einnahmen aus der Ökosteuer. Damit beeinträchtigt die Eigenverbrauchsregelung letztlich das Rentensystem, das sich zu einem großen Teil aus den Ökosteuereinnahmen finanziert. 

Alles in allem werden die beiden Fehlsteuerungen - Ausschluss der billigsten und noch höhere Förderung des teuersten Solarstroms - die Stromverbraucher zusätzlich belasten, prognostiziert Kreutzmann. Der positive Effekt der Reduzierung der Einspeisevergütung um 16 Prozent zum 1. Juli wird damit zunichte gemacht, ja sogar konterkariert. Da Umweltminister Röttgen sich nicht gegen den Ausschluss der Ackerflächen wehrt, und den Unsinn der Eigenverbrauchsförderung sogar noch anschiebt, vergreift er sich am Grundgedanken des EEG und erschwert damit den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. 

Quelle: PHOTON Europe GmbH
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