Artikel vom 04.01.2010, Druckdatum 27.07.2024

Baden-Württemberg: Zehn Prozent des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien jetzt Pflicht

Beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Wohngebäude müssen in Baden-Württemberg ab diesem Jahr zehn Prozent des Wärmebedarfs über Erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit den Neuregelungen werde der Klimaschutz im Land vorangebracht und ein wichtiger Impuls für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden gesetzt, so Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner. Von den neuen gesetzlichen Regelungen erhofft sich die Ministerin einen weiteren Impuls für den Ausbau Erneuerbarer Energien wie Solarthermie Holzpelletanlagen oder Erdwärmesonden und Wärmepumpen.

Alternativ kann nach den zum 1. Januar 2010 greifenden Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch eine verbesserte Wärmedämmung an Hausfassade oder Dach Energie eingespart und so der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Durch die Nutzung von Ökoenergien oder eine verbesserte Wärmedämmung sinken außerdem die laufenden Kosten, so Gönner weiter. Etwaige höhere Investitionen könnten sich so über die Jahre ganz oder teilweise amortisieren. Zumal nach Einschätzung von Energieexperten mittel- bis langfristig bei den fossilen Energieträgern wie Öl und Gas mit weiteren Teuerungen gerechnet werden müsse. Zahlreiche Gasversorger hatten zum Jahresbeginn bereits erneut steigende Tarife angekündigt.

Der Gebäudesektor wurde bislang in die Anstrengungen, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu senken, zu wenig einbezogen, so Umweltministerin Gönner. Dabei entfielen jährlich knapp 30 Prozent des Gesamtausstoßes von rund 70 Millionen Tonnen CO2 im Land auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden. Das ist ein Löwenanteil. Vor allem bei den etwa 70 Prozent älteren Wohngebäuden könnten durch eine energetische Modernisierung bis zu 50 Prozent und mehr Energie eingespart werden.

Durch eine Vielzahl attraktiver staatlicher Förderprogramme werde deshalb seit Jahren die Optimierung der Energiebilanz der eigenen vier Wände staatlich gefördert. Die energetische Modernisierung von Wohngebäuden komme dennoch bislang nur schleppend voran, so Gönner. Es gibt einen erheblichen Modernisierungsstau. Jährlich werden in Baden-Württemberg schätzungsweise etwa 50.000 Heizungsanlagen erneuert. Immer noch zu häufig werde es beim Versagen der Heizungsanlage versäumt, die sich bietende Gelegenheit zu ergreifen und die Weichen in der Wärmeversorgung neu zu stellen.

Während in der Stromerzeugung der Anteil der erneuerbaren Energien auf zuletzt über 13 Prozent kletterte, decken die Ökoenergien zu nur 8,7 Prozent den Wärmebedarf im Land, erläuterte Umweltministerin Gönner. Bis 2020 soll nach dem Willen der Landesregierung ihr Anteil auf 16 Prozent gesteigert werden. Von den neuen gesetzlichen Regelungen erhofft sich die Ministerin einen weiteren Impuls für den Ausbau erneuerbarer Energien wie Solarthermie Holzpelletanlagen oder Erdwärmesonden und Wärmepumpen.

Dabei lasse das Gesetz auch Ausnahmen zu. So sind von den gesetzlichen Vorgaben beispielsweise Gebäude ausgenommen, bei denen aus technischen oder baulichen Gründen eine solarthermische Anlage nicht betrieben werden könnte. Auch der Denkmalschutz kann den neuen Pflichten entgegenstehen. Für Hausbesitzer in finanziell schwierigen Situationen gibt es außerdem eine Härtefallregelung. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 beziehungsweise 100.000 Euro bestraft werden.

Eine neue Broschüre „Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ informiert über die wichtigsten Details; weitergehende Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes im Internet unter http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/60561. Auf dieser Seite sind auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz eingestellt.

Umfassende Informationen zum Themenbereich energetische Modernisierung auch unter www.zukunft.altbau.de 

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
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