Artikel vom 12.06.2008, Druckdatum 29.03.2024

Oerlikon Solar leitet rechtliche Schritte gegen Sunfilm AG ein

Oerlikon Solar, führender Anbieter von Dünnschicht Silizium Fotovoltaik Lösungen, ergreift Maßnahmen zur Sicherung seines umfangreichen geistigen Eigentums. Weil die Sunfilm AG (Großröhrsdorf) die Absicht verkündet habe, mit Tandem Fotovoltaik Modulen in den Markt einzutreten, habe sich das Schweizer Unternehmen entschieden, sein Recht auszuüben, sein Patent gegen Sunfilm durchzusetzen. Eine Klage wurde am 10. Juni beim Deutschen Landgericht in Düsseldorf eingereicht.

Neben seinen eigenen Patentrechten sei Oerlikon als weltweit einziger Hersteller exklusiver Lizenznehmer mehrerer Patentfamilien für Produktionssysteme zur Erzeugung von Dünnschicht Silizium Fotovoltaik Zellen auf Glas - insbesondere gemäß Patent EP 0 871 979 B1. Diese Exklusivität schließe das Recht ein, gegen Patentrechtsverletzungen durch Dritte rechtlich vorzugehen, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.

„Mit dieser Klage ergreift Oerlikon Solar Maßnahmen, sein wesentliches Eigentum und das seiner Kunden zu schützen. Oerlikons Rechte wurden durch die Sunfilm AG wissentlich verletzt“, sagt Jeannine P. Sargent, CEO Oerlikon Solar. „Unsere IP umfasst die Arbeit hunderter Wissenschaftler und Ingenieure aus über 20 Jahren und spiegelt mehrere Millionen Dollar /Franken an Kapitalinvestitionen wider.“ Oerlikon Solars IP Portfolio umfasst eigenen Angaben zufolge das europäische Patent Nr. EP 0 871 979 B1, das die Grundlagen der micromorph® Tandemzellentechnologie beschreibt, eine exklusive Lizenz, die Oerlikon 2003 vom IMT, Universität von Neuchatel (Schweiz) erworben hat.

Die Sunfilm AG in Großröhrsdorf (Sachsen) hat laut Oerlikon Solar ihre Absicht öffentlich gemacht, mit Tandem Fotovoltaik Modulen in den Markt einzutreten, unter Verletzung der bestehenden Exklusivlizenzen von Oerlikon. Oerlikon ist der Ansicht, dass die in Sachsen angesiedelte Produktionsanlage darauf ausgelegt ist, sowohl die Methode als auch das Produkt gemäß EP 0 871 979 B1 zu verletzen. Oerlikon habe sich daher entschieden, seine Recht auszuüben, das Patent EP 0 871 979 B1 gegen Sunfilm durchzusetzen. Eine Klage wurde am 10. Juni beim Deutschen Landgericht in Düsseldorf eingereicht. 

Die Bedeutung dieses Patents wird durch die Tatsache unterstrichen, dass mehrere Unternehmen, darunter auch Sunfilm AG, beim Europäischen Patentamt einen Einspruch gegen das Patent eingereicht haben. Sargent: „Oerlikon versichert all seinen Kunden und Partnern, dass wir unser IP schützen und mit Bestimmtheit gegen alle vorgehen werden, die diese Rechte verletzen.“ 

Quelle: OC Oerlikon Management AG

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