Artikel vom 21.02.2008, Druckdatum 20.04.2024

BEE fordert Nachbesserungen bei bei EEG und Wärmegesetz

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in den heute vom Bundestag in erster Lesung beratenen Regierungsentwürfen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zwar einen wichtigen ersten Schritt, hofft aber auf Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Damit die deutschen Energie- und Klimaziele wirklich erreicht werden können, muss noch deutlich nachgebessert werden“, erklärt Milan Nitzschke, Geschäftsführer des BEE.

Das EEG ist nach Ansicht des BEE und anderer Branchenverbände wie beispielsweise des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) bisher das wichtigste und erfolgreichste Instrument zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor. Innerhalb weniger Jahre hat es zu einem Anstieg der Stromproduktion aus Wind, Wasser, Bioenergie, Solarenergie und Erdwärme auf mehr als 14 Prozent des gesamten deutschen Stromverbrauchs geführt. Bis 2020 ist ein Anteil von deutlich über 35 Prozent möglich, so der BEE in einer Stellungnahme.

Im vergangenen Jahr sind jedoch die Investitionen in neue Anlagen eingebrochen. Grund ist laut BEE der massive Anstieg der Preise für Stahl und andere Rohstoffe. „Das neue EEG muss dies bei der Festlegung der Vergütungs- und Degressionssätze berücksichtigen“, so Nitzschke. Während der konventionelle Energiesektor diese Preissteigerungen an die Kunden weitergeben kann, schreibt das EEG jedes Jahr sinkende Vergütungssätze vor.

Der BEE begrüßt daher, dass der Bundestag seine Beratungen zügig begonnen hat. So sei schnell das für die Branche dringend benötigte Signal möglich, dass sich die Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien wieder verbessern. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zur Jahresmitte sei hierfür dringend erforderlich.

Weiteres zentrales Hemmnis eines schnellen Ausbaus Erneuerbarer Energien ist nach Ansicht des BEE der unzureichende Netzausbau. „Das EEG muss diese Bremse lösen“, fordert Nitzschke. „Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Anlagen ohne einen Ausgleich der entgangenen Einnahmen heruntergeregelt werden, weil die Netzbetreiber nicht früh genug mit dem Ausbau begonnen haben“, spricht sich Nitzschke für einen Verlustausgleich bei unvermeidbaren Anlagenabschaltungen aus. Ebenfalls könne das EEG helfen, mit Anreizen für eine bessere Integration der Erneuerbaren Energien zu einer besseren Ausnutzung der Netzkapazitäten beizutragen.

Im Wärmemarkt stagniert das Wachstum Erneuerbarer Energien seit längerem, weil es kein wirksames Instrument für diesen Bereich gibt, so der Verband. Dabei biete gerade der Wärmemarkt enorme Möglichkeiten, mit vergleichsweise geringem Aufwand den Einsatz von Öl und Gas zu vermeiden. Ein wirksames Wärmegesetz kann nach Ansicht von Experten bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent Erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch erreichen.

Die Bundesregierung nimmt sich mit ihrem Entwurf gerade einmal 14 Prozent vor und hat nur für den Neubausektor eine Regelung vorgelegt. „Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schöpft das enorme Potenzial Erneuerbarer Energien für den Wärmemarkt so noch nicht aus und schützt die Verbraucher nicht ausreichend vor den ansteigenden Ölpreisen“, bewertet Nitzschke das Vorhaben. Es sieht eine Nutzungspflicht für den Neubausektor vor und kündigt eine Erhöhung der Mittel des Marktanreizprogramms auf bis zu 500 Millionen Euro an.

Die Branche braucht nach Ansicht des BEE jedoch für den Gebäudebestand einen gesetzlich garantierten Anspruch dieser Förderung. Dieser muss unabhängig von den jährlichen Haushaltsberatungen im Gesetz als Mindestsumme festgeschrieben sein und den wirtschaftlichen Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglichen, so der BEE.

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Enegrien (BEE)
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