Artikel vom 24.02.2006, Druckdatum 27.07.2024

Verbraucherrechte in Gefahr

Der Bund der Energieverbraucher (BdE) weist aktuell darauf hin, dass die Rechte von 40 Millionen Strom und Gaskunden von einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums gravierend beschnitten werden sollen. „Der Verordnungsentwurf des Ministeriums nimmt sehr einseitig zugunsten der Energieversorger Partei und ist mit dem gesetzlichen Gebot einer verbraucherfreundlichen Energieversorgung unvereinbar. Jeder einzelne Verbraucher ist aufgerufen, den Erlass dieser Verordnung zu verhindern“, so der BdE.

Derzeit werden die Verordnungen, die die Gas- und Stromlieferung an Haushalte regeln (AVBELTV bzw. AVBGasV), vom Bundeswirtschaftsministerium novelliert. Betroffen sind davon alle 40 Millionen Haushalte in Deutschland. Keine andere Verordnung greift ähnlich gravierend in das Leben einer so hohen Zahl von Verbraucherinnen und Verbraucher ein, findet der Bund der Energieverbraucher. Er nennt die neuen Verordnungen „eindeutig parteilich zugunsten der wirtschaftlich ungleich stärkeren Versorgungsunternehmen“. 

Besonders kritisch seien folgende Regelungen der neuen Verordnung: 

· Eine Einstellung der Versorgung mit Strom und Gas soll zulässig sein, auch wenn dies unverhältnismäßig ist.
· Der Versorger haftet für Schäden durch eine Versorgungsunterbrechung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und damit praktisch nie.
· Das Anschalten eines Lichtschalters darf als Zustimmung zu einer ganzen Reihe von Vertragsbedingungen gewertet werden, die der Verbraucher nicht kennt.
· Durch Pauschalierung können Versorger willkürlich Kosten festlegen, die sich jeglicher Kontrolle und Nachprüfung entziehen.
· Verbraucher müssen ihre Grundstücke für Leitungsmasten und Transformatoren unentgeltlich zur Verfügung stellen.
· Durch Baukostenzuschüsse können sich Versorger über die Tarife hinaus 50 Prozent der Kosten ihrer Leitungsnetze von den Kunden finanzieren lassen.
· Die Versorgungsunternehmen erhalten Zutrittsrecht zu den Verbraucherwohnungen.
· Kundenanlagen können vom Versorger willkürlich geprüft und bei Mängeln stillgelegt werden. 

Der Bund der Energieverbraucher kritisiert, dass die Verordnungsentwürfe einseitig die Interessen der Versorger schützen. Dagegen lieferten sie Verbraucher schutzlos den Versorgern aus. Die Versorger bekommen Sonderrechte eingeräumt, die der übrigen Rechts- und Wirtschaftsordnung fremd seien.

Der Bund der Energieverbraucher lehnt die Verordnung insgesamt ab, weil die Verbraucherrechte durch die allgemeinen Regelungen zum Beispiel des Bürgerlichen Gesetzbuches besser geschützt seien. Der Verbraucherschutz bleibe hinter den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurück. Die geplanten Verordnungen widersprächen geltendem EU-Recht, insbesondere der Richtlinie 93/13 EWG.

Um die eigenen Rechte zu schützen, ruft der Bund der Energieverbraucher deshalb alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Protestaktion auf. Jede/r soll an seinen Ministerpräsidenten eine Postkarte schicken, um ihn aufzufordern, gegen die geplanten Änderungen Position zu beziehen. Eine Vorlage für dieses Schreiben und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundes der Energieverbraucher (www.energieverbraucher.de) unter dem Pfad Energiebezug>Strom>Ihr gutes Recht>AVBELt.

Quelle: Bund der Energieverbraucher

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de


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