Artikel vom 10.08.2007, Druckdatum 28.03.2024

SOLON AG beschließt Kündigung der Wandelschuldverschreibung

Vorstand und Aufsichtsrat der SOLON AG für Solartechnik haben beschlossen, von ihrem Kündigungsrecht in Bezug auf die ausstehende 4,5 Prozent Wandelschuldverschreibung von 2005/2010 (die „Wandelanleihe“) Gebrauch zu machen. Das teilt das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung mit. Die Voraussetzungen für die Kündigung der Wandelanleihe durch die Gesellschaft lägen gemäß der Bedingungen der Wandelanleihe vor.

„Die Voraussetzungen für die Kündigung der Wandelanleihe durch die Gesellschaft liegen gemäß § 5 (b) der Bedingungen der Wandelanleihe (die „Emissionsbedingungen“) mit Börsenschluss des XETRA am 9. August 2007 vor, da der volumengewichtete durchschnittliche XETRA-Kurs der Solon-Aktie an mindestens 15 Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinander folgenden Handelstagen, beginnend am 29. Juni 2007 und endend am 9. August 2007 (der „30 Handelstagezeitraum“) über 46,58 Euro betrug und damit über 135 Prozent des an diesen Handelstagen jeweils geltenden Wandlungspreises in Höhe von 34,50 Euro“, so die Solon AG in ihrer Meldung.

Die Kündigung der Wandelanleihe zur vorzeitigen Rückzahlung wird voraussichtlich am 14. August 2007 und damit innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Ablauf des 30-Handelstagezeitraums erfolgen.

Die Solon AG für Solartechnik wird von ihrem Wahlrecht gemäß § 5 (b) der Emissionsbedingungen Gebrauch machen und bei der Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen anstelle eines Geldbetrages eine entsprechende Anzahl Aktien der SOLON AG für Solartechnik liefern. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft voraussichtlich etwa 1.218.188 junge Aktien aus dem Bedingten Kapital ausgeben. Bruchteile von Aktien sowie aufgelaufene Zinsen werden in Geld ausgeglichen. Wahl-Rückzahlungstag gemäß § 5 (b) der Emissionsbedingungen wird voraussichtlich der 30. August 2007 sein.

Die Kündigung wird durch separate Bekanntmachungen in der Börsen-Zeitung, der D'Wort in Luxemburg sowie in der Financial Times in London ab dem 14. August 2007 erklärt werden. Zusätzlich erfolgt eine Mitteilung in den Wertpapiermitteilungen zur Unterrichtung der Gläubiger über die jeweilige Depotbank. Die Depotbanken werden anschließend die Gläubiger informieren. Der Text sämtlicher Veröffentlichungen wird außerdem in den Geschäftsräumen der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, Arabellastraße 12, 81925 München, erhältlich sein. 

Quelle: SOLON AG für Solartechnik

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